Garantie
5 Jahres-Garantie für Wärmepumpen
Jeder Wärmepumpe liegt ein Garantieschein bei, in welchem die Wärmepumpe mit Typ, Nummer und Datum konkret identifiziert ist. Nachstehend der Wortlaut der dazugehörigen Garantiebedingungen.
GARANTIESCHEIN:
Garantiebedingungen Wärmepumpe
Wir leisten für die oben spezifizierte Wärmepumpe die nachfolgende, fünfjährige Garantie, vom Lieferdatum ab Werk an gerechnet. Sie beschränkt sich ausschliesslich auf die Wärmepumpe selbst und gilt nicht für das Zubehör. Die Garantie beinhaltet den Ersatz, d.h. Material mit Ein- und Ausbau defekter Teile des Gerätes, welche infolge Konstruktions-, Fabrikations- oder Materialfehler schadhaft geworden sind. Nicht im Garantieumfang enthalten sind die Fahrkosten von und zur Anlage.
Die Garantieleistung wird nur dann erbracht, wenn der Garantieanspruch unter Vorlage dieses Garantiescheines bei Erteilung des Reparaturauftrages gestellt wird und wenn mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr nach dem Lieferdatum eine Wartung anhand der gültigen Checkliste durch unsere oder eine von uns ausdrücklich autorisierte Serviceorganisation durchgeführt wird bzw. wurde. Diese Arbeiten müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist in Auftrag gegeben werden, sofern nicht ein Wartungsvertrag abgeschlossen worden ist.
Für Störungen, die durch unsachgemässe Bedienung (siehe Bedienungsanleitung und Hinweise), normale Abnützung, Verschmutzung, Verkalkung, Einwirkung von aussen oder Verwendung fremder Ersatzteile entstehen, wird keine Garantie geleistet. Ebenso erlischt die Garantie, wenn die Inbetriebsetzung oder Eingriffe von anderer Seite als von unserer oder einer von uns autorisierten Serviceorganisation durchgeführt werden. Diese Garantiepflicht ruht bei Nichteinhaltung der Zahlungspflicht des Käufers. Eine Verlängerung der Garantiezeit tritt durch Instandsetzung oder Erneuerung nicht ein.
Viessmann (Schweiz) AG, Geschäftsbereich SATAG Thermotechnik. 09/2001





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